Satzung

Die Satzung des Vereins Chance e.V.

Hier finden Sie die Satzung des Vereins „CHANCE“ in Alsbach.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen „CHANCE e.V.“ (2) Der Verein hat seinen Sitz in Alsbach. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck (1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung bedürftiger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in Sri Lanka. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch d Sammlung von Geldern, die einem Kinderheim in Colombo, in dem Kriegswaisen untergekommen sind, zur Verfügung gestellt werden…